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Betriebskriminalität

Zur Betriebskriminalität liegen keine amtlichen Statistiken vor, da diese entweder nicht entdeckt, manchmal nicht verfolgt oder mitunter auch ignoriert werden. Hierbei handelt es sich um Straftaten wie Korruption, Sabotagehandlungen, Material- und Warendiebstahl, Unterschlagung oder Leistungsbetrug, die von Mitarbeitern des eigenen Unternehmens ausgehen.

Betriebskriminalität, mitunter auch Mitarbeiterkriminalität genannt, sind die bedeutendsten Delikte, die zum Teil nicht reparable Schäden einem Unternehmen zufügen können. Betriebskriminalität ist in allen Ebenen eines Unternehmens anzutreffen, sowohl bei Mitarbeitern, im Management oder auch in Verbindung mit Fremdfirmen.

Besteht erst mal ein Verdacht sind Ermittlungen unerlässlich, jedoch stellt sich das Risiko der Verdächtigung ohne Erfolg. Allein schon die Tatsache, dass polizeiliche Ermittlungen durchgeführt werden, kann einen nicht wieder gutzumachenden Schaden in der Belegschaft und bei Kunden herbeiführen, wenn sich herausstellt, dass unbegründete oder unbeweisbare Verdächtigungen der Anlass für die Ermittlungen waren. Der folgende Reputationsschaden kann erheblicher als die eigentliche strafbare Handlung selbst sein.

Anders als die staatlichen Ermittlungsbehörden können private Ermittler verdeckt, im Hintergrund, Ermittlungen, Untersuchungen und Observationen durchführen. Während die Polizei erst bei einem begründeten Tatverdacht tätig wird, können private Ermittler bereits bei einem Anfangsverdacht und Vorliegen eines berechtigten Interesses beauftragt werden.